Was ist Schadenverhütung?

Jede Unternehmung und alles Tun der Menschen bergen auf die eine oder andere Weise Risiken in sich. Neues auszuprobieren, Dinge zu entwickeln, Prototypen zur Serienreife zu bringen ist der Wunsch jedes forschenden Geistes. Dabei auch immer die damit verbundenen Risiken zu erkennen, einzuschätzen, zu berücksichtigen und angemessene Vorsorge für eine umfassende Sicherheit und Nachhaltigkeit zu betreiben sollte selbstverständlich sein.

Ziel der Schadenverhütungsarbeit ist es, Risiken zu erkennen, zu bewerten und wirkungsvolle „Schutzkonzepte“ zu entwickeln. Die Initiierung und Begleitung wissenschaftlicher Arbeiten und der Forschung ist ein Baustein erfolgreicher Schadenverhütung. Auf diese Weise können sichere technische Standards gebildet, gewahrt und ihre Einbindung in das tägliche Leben ermöglicht werden.

Schadenverhütung bedeutet:

  • Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Schadensituation
  • Entwicklung von Schadenverhütungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrungen und Forschung
  • Entwicklung und Pflege technischer Standards und Beschreibung ihrer Auswirkungen

Warum Schadenverhütung?

Schadenverhütung dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum.

Zwar können im Schadenfall zumindest die finanziellen Folgen z.B. durch eine Versicherung abgefedert werden, jedoch ist es für alle Beteiligten besser, wenn es überhaupt nicht zum Schaden kommt. Daher setzen Versicherungsunternehmen die Schadenverhütung gezielt dazu ein, Schadenereignisse zu vermeiden oder in ihren Auswirkungen zu begrenzen.

Innovationen aber auch Investitionen in neue Techniken werden erst dadurch möglich, dass adäquater Versicherungsschutz angeboten wird. Denkt man z.B. an die erforderliche Umstellung der Energieversorgung auf eine nachhaltige und umweltverträglichere Basis, z.B. durch Photovoltaik- oder Geothermieanlagen, stellt man fest, dass hier häufig mit hohem finanziellem Aufwand in eine fortschrittliche Technik investiert wird. Im Schadenfall, z.B. durch einen Gebäudebrand oder Blitzschlag, kann jedoch ein großer monetärer Verlust die Folge sein. Auch die Folgen eines Sachschadens auf die betriebswirtschaftlichen Kenngrößen einer Unternehmung sind häufig erheblich.

Schadenerfahrungen der Versicherungswirtschaft

Aus Erfahrung wird man klug

Wer könnte besser über die vielfältigen Schadenszenarien Kenntnis haben als die Versicherungswirtschaft? Allein in der Sparte der Gebäudeversicherung werden von der Assekuranz Jahr für Jahr etwa 2 Mio. Schäden bearbeitet.

Die gesammelten Erfahrungen aus der täglichen Versichererpraxis stellen die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Präventionsarbeit dar. Dabei steht die rein finanzielle Absicherung von Risiken nicht als alleiniges Mittel im Vordergrund. Sie ist sogar häufig nicht das Mittel der ersten Wahl, wenn es darum geht, erfolgreich Neuland zu begleiten. Vielmehr ist es die Erfahrung aus einer Vielzahl von Schäden, wie sie sich ereignen konnten und wie sie behoben wurden die eine sinnvolle und angemessene Schadenverhütung ausmacht.

Aus diesem Erfahrungsschatz und dem daraus abgeleiteten Blick nach vorn ist der Versicherer ein hilfreicher Partner im Erkennen, Einschätzen und Bewerten von Risikoveränderungen und technischen Entwicklungen.

Allgemeine und auf die jeweilige Situation zugeschnittene Hinweise zur Schadenverhütung finden Sie u.a. beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Allgemeine Hinweise zur Schadenverhütung in Betrieben

Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung industrieller und gewerblicher Betriebe dar. Eine Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung vermag zwar den materiellen Schaden eines Brandes auszugleichen; schwerer wiegen häufig jedoch die nicht ersetzbaren Verluste, wie zum Beispiel solche an Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Verlust von Marktanteilen oder die Abwanderung bewährter Mitarbeiter.

Zahlreiche und schwere Brandschäden in den letzten Jahren veranlassen aus diesem Grunde den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), gemeinsam dazu aufzurufen, den Brandschutz in Betrieben mit angemessenen Mitteln zu verbessern. Der Brandgefahr im Betrieb kann durch vorbeugende Maßnahmen - Brandschutzmaßnahmen - wirksam begegnet werden. Die Ausführungen in der Publikation Brandschutz im Betrieb sollen Anregung und Anleitung für einen effektiveren Brandschutz geben.

Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie die Vereinbarungen mit dem Versicherer bleiben unberührt.

Wirksame Risikoverbesserungen durch geeignete Brandschutzmaßnahmen werden von Feuerversicherern in Abhängigkeit von objektspezifischen Gegebenheiten im Regelfall positiv bewertet.


Biogasanlagen

Was sind die spezifischen Gefahren?

Brand und Explosion
Durch den Austritt von Biogas entstehen Brand- und Explosionsgefahren. Leckagen können z.B. auftreten durch Undichtigkeiten oder Beschädigungen der Folienabdeckung, im Bereich der Über- und Unterdrucksicherung, der Durchführungen im Fermenter für Rührwerke und Messtechnik, an Öffnungen zur Probenentnahme, den Gasleitungen usw.. Brandgefahr besteht auch durch den Kontakt brennbarer Stoffe (Isoliermaterial, Kabel, Holz) mit heißen Oberflächen (z.B. Abgasanlage, Turbolader,..) oder durch austretende brennbare Flüssigkeiten wie Schmieröl oder Zündöl im Bereich des Blockheizkraftwerks (BHKW). Häufig führen auch mangelhafte elektrische Anlagen, fehlender Potenzialausgleich, Überspannungsschutz oder Blitzschutz zu Bränden. Feuergefährliche Arbeiten ohne adäquate Schutzmaßnahmen können ebenfalls zu Bränden führen.

Maschinenbruch
An den technischen Einrichtungen von Biogasanlage wie z.B. BHKW, Rührwerke, Misch- und Fördereinrichtungen kommt es immer wieder zu teils erheblichen Schäden. Ursache hierfür sind häufig eine mangelhafte Wartung oder die Auswahl ungeeigneter Geräte oder Materialien. Darüber hinaus kann eine mangelhafte Gasqualität (erhöhte Gehalte an Schwefelwasserstoff und Siliziumverbindungen) zu Korrosion, Lagerschäden und Schäden an Kolben und Zylindern des BHKW führen. Rührwerke können auf Grund von Korrosion, zu geringer Festigkeit oder mangelhafter Aufhängung brechen. Verunreinigungen des Substrats können erhöhten Verschleiß und Schäden an der Fördertechnik nach sich ziehen.

Umweltschäden
Durch Substrataustritt aus Fermenter, Leitungen oder Endlager, können das Erdreich, offene Gewässer und Vorfluter oder auch das Grundwasser kontaminiert werden. Substrataustritt ist meist die Folge von Explosionen oder Verpuffungen, unzureichender Statik, mangelhafter Betonqualität oder auch unzureichender Gründung der Fermenter und Lager. Klimaschädigend wirkt sich das Entweichen von Biogas aus.

Welche Schutzziele sollen erreicht werden?

Durch Maßnahmen des baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes können Schäden durch Brände im Anlagenbereich vermieden oder zumindest begrenzt werden.

Biogasanlagen sollen von einem Fachbetrieb errichtet und instandgehalten werden, um Reparaturen zu vermeiden und Ausfallzeiten der Anlagen gering zu halten. Dabei sollen die Gasqualität und das Motoröl kontinuierlich kontrolliert werden. Darüber hinaus sollen insbesondere BHKW, Rührwerken und Fördertechnik regelmäßig gewartet werden.

Durch ausreichende Festigkeit, Dimensionierung und Gründung der Fermenter und Lager-Behälter, soll das Austreten von Gärsubstrat verhindert und die Verunreinigungen von Böden, und Gewässern vermieden werden.

Wie sieht ein Schutzkonzept aus?

Der GDV hat unter Mitwirkung von Experten der Versicherungswirtschaft Hinweise zum Sachwertschutz bei Biogasanlagen erarbeitet, die im Anhang der Sicherheitsregeln für Biogasanlagen, Technische Information 4 der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft veröffentlicht wurden und diese ergänzen.

Verbindliche Anforderungen an die Fachkunde von Betreibern und verantwortlichen Personen von Biogasanlagen

Neben einer geeigneten Berufsausbildung und einer einschlägigen Berufserfahrung muss für jede Biogasanlage der Betreiber oder eine verantwortliche Person auch die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen nachweisen. Diese konkreten Anforderungen an die Fachkunde von Biogasanlagenbetreibern legt der Gesetzgeber mit Inkrafttreten der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 529: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas) erstmals fest.

In Anlage 3 zur TRGS 529 sind die Mindestschulungsinhalte zum Erwerb der Fachkunde im Biogasbereich festgelegt. Den Schwerpunkt der Fortbildung bilden neben allgemeinen Kenntnissen zum Gefahrstoffrecht Biogas bezogene Fragestellungen zu Explosionsschutz, Brandschutz und Gesundheitsgefährdung. Desweiteren wird der Umgang mit Hilfs- und Zusatzstoffen behandelt. Verbindliche Besatndteile des Programms sind die Thematisierung von Schutz- und Notfallmaßnahmen.

Auskünfte über Schulungstermine und Schulungsorte erteilen die Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V.


Photovoltaikanlagen

Nicht jede Photovoltaik-Anlage hält, was sie verspricht

5-Punkte-Checkliste und ein Flyer für einen dauerhaften Betrieb

In Deutschland boomt derzeit der Solarstrommarkt. Doch damit sich eine Photovoltaikanlage im Laufe der Jahre bezahlt macht, muss sie reibungslos und ohne Störungen funktionieren. Aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen genau das Gegenteil.

Immer mehr Solarstromanlagen fallen aufgrund mangelhafter Qualität aus. Das bestätigen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Insgesamt wurden 2008 rund 4.200 Solarstromanlagen von den deutschen Versicherern reguliert – ein Anstieg um 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zwei Drittel aller Beschädigungen sind auf Sturm, Schneelast und Feuer zurückzuführen. Für die beschädigten Anlagen zahlten die Versicherer rund 14 Millionen Euro an ihre Kunden. „In den meisten Fällen ist der Installateur für den Schaden verantwortlich“, heißt es beim GDV.

Falsche Bauteile, Planungs- oder Installationsfehler machen eine Solarstromanlage schnell zu einem Zuschussgeschäft. „Nicht jeder, der Solarstromanlagen installiert, versteht sein Handwerk“, so der GDV. „Die Planung und Errichtung einer Solarstromanlage gehören in die Hände qualifizierter Fachbetriebe.“ Wenn eine Anlage beschädigt wird, wird es teuer:

Hausbesitzer sollten unbedingt ihren Wohngebäudeversicherer über die Installation einer Solarstromanlage informieren. Hintergrund: Die klassische Wohngebäudeversicherung schließt weder den Diebstahl noch den Vandalismus-Schaden mit ein. Die Versicherungswirtschaft bietet hierfür Zusatzbausteine, die individuell hinzu gewählt werden können – sowohl für die Bauphase als auch für den laufenden Betrieb.

Besitzer von Solarstrom-Anlagen sind Unternehmer

Wer die Sonnenenergie nicht nur für sich nutzt, sondern ins öffentliche Netz einspeist, handelt aus Sicht des Gesetzgebers als Unternehmer. Und als Unternehmer haftet er für alle Schäden, die er anderen Menschen und seiner Umwelt zufügt. Die private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht mehr aus. Der Hausbesitzer sollte sich daher über eine Betreiberhaftpflichtversicherung informieren, sie übernimmt sämtliche Schadenersatzforderungen.

Tipps für Verbraucher: 5-Punkte-Checkliste für einen dauerhaften Betrieb

1. Wählen Sie einen qualifizierten und erfahrenen Betrieb. Fragen Sie nach Referenzprojekten und dem Gütesiegel „RAL-Solar“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

2. Besprechen Sie alle erforderlichen Maßnahmen direkt am Objekt. Insbesondere muss die Statik des Daches geprüft werden.

3. Lassen Sie sich alle Maßnahmen einschließlich der verwendeten Komponenten dokumentieren; Hilfestellung bietet der Anlagenpass u. a. herausgegeben vom Bundesverband Solarwirtschaft und dem deutschen Elektrohandwerk.

4. Informieren Sie den Gebäudeversicherer und Netzbetreiber über die Installation der Anlage.

5. Um sicherzustellen, dass die die Anlage fehlerfrei funktioniert, sollte sie im laufenden Betrieb regelmäßig überprüft werden. Die korrekte Wartung einer Solarstromanlage ist Sache eines qualifizierten Fachmanns.

Weitere Informationen für Verbraucher

Wichtige Hinweise rund um das Thema Solarstromanlagen finden Sie kostenlos auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Gefährdungen

Auf Grund ihres Aufbaus und ihrer Funktion sind PV-Anlagen einer Anzahl von äußeren Einflüssen, z. B. Wind, Schnee, Hagel, Blitz ausgesetzt, die auch zu Schäden führen können.

Dabei ist bekannt, dass die Qualität der Anlage für die Schäden maßgeblich mitverantwortlich ist. So können z. B. Schäden für Schneedruck, Hagel, Sturm oder Überspannung durch entsprechende Planung und Ausführung verringert werden.

Weil Kenntnisse über die Besonderheiten von PV-Anlagen fehlen, entspricht die Qualität der Anlage oft nicht den anerkannten technischen Standards. Hinzu kommt, dass die ausführende Firma über Fachleute aus unterschiedlichen Gewerken verfügen müsste, was jedoch selten der Fall ist. So übernehmen z. B. Dachdecker häufig die Arbeit eines Elektrikers und umgekehrt.

Auch die „Schnittstelle“ zwischen PV-Anlage und Dach wird vielfach missachtet. So müsste als erstes ermittelt werden, ob das Dach überhaupt die PV-Anlage tragen kann. Hier sollte der Betreiber bei der Auftragsvergabe sicher gehen, dass die Überprüfung der Gebäudestatik im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Errichtung der PV-Anlage häufig unter starken Zeitdruck erfolgt, da die Anlage zu einem bestimmten Stichtag Strom liefern muss um die entsprechende Einspeisevergütung zu erhalten.

Schutzkonzept

Um PV-Anlagen vor den genannten Schäden zu bewahren und eine hohe Zuverlässigkeit zu erreichen ist ein entsprechendes Schutzkonzept notwendig. Dieses Schutzkonzept soll insbesondere Sachschäden und die sich daraus ergebenden Betriebsunterbrechungen vermeiden bzw. minimieren. Durch die Sicherung der Betriebsbereitschaft wird auch die Ertragssicherheit der Anlage gewährleistet, die in der Regel nicht Gegenstand der Versicherungsdeckung ist.

Schutzmaßnahmen müssen in ein Schutzkonzept integriert werden, um durch ihr Zusammenwirken die objektspezifischen Gefahren zu beherrschen und die jeweils relevanten Schutzziele zu erreichen, z.B. zum Personen-, Umwelt- und Sachwertschutz. Der erforderliche Schutzumfang von PV-Anlagen kann entsprechend dem Ergebnis einer objektspezifischen Bewertung variieren.

Zur Sicherstellung einer optimalen Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen ist es erfahrungsgemäß sinnvoll, das Schutzkonzept in Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Versicherer, zu erstellen.