Biogas

Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich

18.02.2005: Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben gemeinsam ein Hinweispapier zur Auslegung des §35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch vorgelegt. Die Hinweise sollen zu einer einheitlicheren Handhabung des viel diskutierten Paragraphen führen und mehr Klarheit bei der Planung von Biomasseanlagen geben.
veröffentlicht am 19.02.2005 von:
Sarah Gehrig, HAWK Göttingen

Recht Allgemein

In Abhängigkeit von der Anlagengröße, den Inputstoffen, der Verwertung der Gärrückstände und der Energienutzung müssen unterschiedliche Gese...
veröffentlicht am 22.07.2003 von:
Sarah Gehrig, HAWK Göttingen

Stoffbezogene Regelungen

Bei dem Einsatz verschiedener Substrate müssen je nach Herkunft und Zusammensetzung verschiedene Rechtsvorschriften beachtet werden. Bei der Ausb...
veröffentlicht am 22.07.2003 von:
Sarah Gehrig, HAWK Göttingen

Anlagenbezogene Regelungen

Art und Umfang der Genehmigungen für Biogasanlagen sind von konkreten Kriterien und Anlagenkennwerten abhängig (vgl. Schaubild). Beim Bauvorhab...
veröffentlicht am 22.07.2003 von:
Sarah Gehrig, HAWK Göttingen

Betriebsbezogene Regelungen

Im wirtschaftlichen Interesse der Biogasanlagenbetreiber liegt die Beachtung des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes (EEG). Durch dieses Gesetz, das im ...
veröffentlicht am 22.07.2003 von:
Sarah Gehrig, HAWK Göttingen