Biogas
Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich
18.02.2005: Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben gemeinsam ein Hinweispapier zur Auslegung des §35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch vorgelegt. Die Hinweise sollen zu einer einheitlicheren Handhabung des viel diskutierten Paragraphen führen und mehr Klarheit bei der Planung von Biomasseanlagen geben.
Recht Allgemein
In Abhängigkeit von der Anlagengröße, den Inputstoffen, der Verwertung der Gärrückstände und der Energienutzung müssen unterschiedliche Gese...
Stoffbezogene Regelungen
Bei dem Einsatz verschiedener Substrate müssen je nach Herkunft und Zusammensetzung verschiedene Rechtsvorschriften beachtet werden.
Bei der Ausb...
Anlagenbezogene Regelungen
Art und Umfang der Genehmigungen für Biogasanlagen sind von konkreten Kriterien und Anlagenkennwerten abhängig (vgl. Schaubild).
Beim Bauvorhab...
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